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   SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07   

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SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07 (https://dejure.org/2007,20694)
SG Aachen, Entscheidung vom 26.06.2007 - S 13 EG 8/07 (https://dejure.org/2007,20694)
SG Aachen, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - S 13 EG 8/07 (https://dejure.org/2007,20694)
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  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 "Nichtehelichen-Erbrecht" = BVerfGE 44, 1 = NJW 1977, 1677 = FamRZ 1977, 446; vgl. auch BVerfGE 3, 58; 13, 31; 29, 283; 46, 299; 49, 260; 80, 297 und BVerfGE 87, 1 "Trümmerfrauen/Kindererziehungszeit").
  • BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
    Auszug aus SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
    Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG (und auch nicht gegen andere Verfassungsnormen), dass der Gesetzgeber für die jeweiligen Anspruchsgrundlagen - BEEG oder BErzGG - an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes anknüpft (vgl. bereits für das BErzGG: BVerfG, Beschluss vom 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87 = SozR 3 7833 § 1 Nr. 3).
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